Rechtsgebiete

Wir beraten Sie insbesondere in Fragen betreffend Eherecht, Konkubinat, Scheidungsrecht, Güterrecht, Kindesrecht, Obhut und Unterhalt.

Wir erarbeiten im Vorfeld oder während der Ehe/des Zusammenlebens Eheverträge/Konkubinatsverträge oder bei Beendigung der Ehe/des Zusammenlebens Trennungs- und Scheidungskonventionen.

Wir zeigen Ihnen bei einer Trennung die verschiedenen gangbaren Wege auf (einvernehmliche Lösungen, Gerichtsweg, Mediation).

Wir unterstützen Sie in allen KESB-Angelegenheiten, sei es in Fragen betreffend Sorgerecht, Obhut, Betreuungsregelung, Kinderunterhalt, in Fragen zu den (teil-)urteilsunfähigen Personen, in Verfahren betreffend Kindesschutzmassnahmen, Beistandschaften, Fremdplatzierungen oder fürsorgerischer Unterbringung, in Fragen oder Verfahren zur Vaterschaft und den weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten.

Wir bieten Unterstützung bei der Ausfertigung von Vorsorgeaufträgen oder Patientenverfügungen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei jeglichen Fragen des Vertragsrechts und verfassen und überprüfen Vertragswerke.

Wir unterstützen und beraten Sie in sämtlichen Belangen im Bereich des Mietrechts (z.B. Kündigung von Mietverträgen, Anfechtung von Kündigungen, Mängelbehebung etc.), sei dies als Mieter oder als Vermieter. Zudem vertreten wir Sie vor der Schlichtungsbehörde in Mietsachen bzw. am Mietgericht.

Wir beraten und unterstützen Sie, um Ihre rechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung gegenüber den Haftpflichtversicherungen durchzusetzen. Wir vertreten Sie gegenüber der schädigenden Partei sowie Versicherungsgesellschaften aussergerichtlich und vor Gericht.

Wir vertreten Sie im Strafrecht, sei es auf der Geschädigten/Opferseite als auch auf Seiten der beschuldigten Person.

  • Geschädigten-/Opfervertretung
    Wenn wir Sie als Geschädigte/Opfer vertreten, beraten wir Sie vorgängig, zeigen Ihnen auf, was ein Strafverfahren alles mit sich bringt, wägen mit Ihnen ab, ob Sie sich an einem solchen beteiligen wollen und wenn ja, unterstützen wir Sie im Verfahren sowohl bei der Polizei/Staatsanwaltschaft als auch vor Gericht. Im Haftpflichtrecht helfen wir Ihnen, neben Ihren Ansprüchen als Strafkläger auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

  • Strafverteidigung
    Wir unterstützen, beraten und verteidigen Sie in Strafverfahren. Wir stehen Ihnen sowohl in Haftfällen nach der Verhaftung als auch in Strafverfahren, in denen keine Haft oder Ersatzmassnahmen angeordnet werden, zur Verfügung und begleiten Sie vom Eingang der Strafanzeige bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens vor allen Instanzen. Wir begleiten Sie zum Beispiel zu Einvernahmen, beraten Sie während dem laufenden Strafverfahren, übernehmen für oder unterstützt Sie bei der Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden, erheben für und begleiten Sie bei der Einsprache gegen Strafbefehle und vertreten Sie vor den Gerichten.