Rechtsgebiete
Wir beraten Sie insbesondere in Fragen betreffend Eherecht, Konkubinat, Scheidungsrecht, Güterrecht, Kindesrecht, Obhut und Unterhalt. Wir erarbeiten im Vorfeld oder während der Ehe/des Zusammenlebens Eheverträge/Konkubinatsverträge oder bei Beendigung der Ehe/des Zusammenlebens Trennungs- und Scheidungskonventionen. Wir zeigen Ihnen bei einer Trennung, ob verheiratet oder unverheiratet, die verschiedenen gangbaren Wege auf (einvernehmliche Lösungen, Gerichtsweg, KESB, Mediation).
Wir unterstützen Sie in allen KESB- und Gerichtsangelegenheiten, sei es in Fragen betreffend Sorgerecht, Obhut, Betreuungsregelung, Kinderunterhalt, in Fragen zu den (teil-)urteilsunfähigen Personen, in Verfahren betreffend Kindesschutzmassnahmen, Beistandschaften, Fremdplatzierungen oder fürsorgerischer Unterbringung, in Fragen oder Verfahren zur Vaterschaft und den weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten.
Wenn wir Sie als Geschädigte / Opfer vertreten, beraten wir Sie vorgängig, zeigen Ihnen auf, was ein Strafverfahren alles mit sich bringt, wägen mit Ihnen ab, ob Sie sich an einem solchen beteiligen wollen und wenn ja, unterstützen wir Sie im Verfahren sowohl bei der Polizei/Staatsanwaltschaft als auch vor Gericht. Im Haftpflichtrecht helfen wir Ihnen, neben Ihren Ansprüchen als Strafkläger auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.